ESG steht für die Bereiche Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Damit ist das verantwortungsvolle Handeln eines Unternehmens gemeint: Maßnahmen für den Umweltschutz, die Berücksichtigung menschlicher Bedürfnisse und eine nachhaltige Unternehmensführung.
Da mittlerweile bereits in vielen Bereichen auch Städte wie Unternehmen geführt bzw. verwaltet werden, was durch die künftigen Anforderungen an Städte noch intensiviert wird, müssen auch Städte wie Unternehmen gesehen und behandelt werden. Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse sind hier unabdingbar.
Umweltkriterien beziehen sich auf die Auswirkungen von Städten (bzw. Gemeinden, Kommunen etc.) auf die Umwelt. Dies beinhaltet die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Emissionskontrolle. Umweltkriterien können etwa die Reduzierung von Abfällen, Einschränkung der Bodenversiegelung, Forcierung umweltschonender Raumplanung, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen oder die Förderung der Biodiversität umfassen. In der Stadtentwicklung und Stadtverwaltung können Umweltkriterien durch eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Verwendung von energiesparenden Technologien oder der Einsatz von erneuerbaren Energien. Auch die Förderung von begrünten Dächern und Fassaden, die Erhaltung von Grünflächen oder die Forcierung der öffentlichen Verkehrsmitteln sind wichtige Faktoren, um die Umweltbelastung in Städten zu reduzieren.
Soziale Kriterien beziehen sich auf die Auswirkungen von urbanen Zentren auf Menschen, die beispielsweise in Städten arbeiten, leben oder deren Infrastruktur nutzen. Soziale Kriterien können die Förderung von Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheit, die Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und die Förderung der Gemeinwesenbildung umfassen. In der Stadtentwicklung und Stadtverwaltung können soziale Kriterien durch eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden. Die Stadtentwicklung muss soziale Ungleichheiten reduzieren, eine inklusive Stadtgestaltung gewährleisten und Zugang zu Bildung, Gesundheit und kulturellen Angeboten für alle Einwohner gewährleisten. Die Stadtverwaltung hingegen muss transparent über ihre ESG-Leistung berichten und auch ihre Bürger einbinden. Aufgabe der Stadtentwicklung wird es sein bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und ein breites Spektrum an sozialen Dienstleistungen zu bieten.
Governance-Kriterien beziehen sich auf die Art und Weise, wie eine Stadt verwaltet und kontrolliert wird. Governance-Kriterien können die Förderung von Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit umfassen. Auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Überwachung von Risiken können wichtige Faktoren sein, um ESG-konforme Governance zu gewährleisten. In der Stadtverwaltung können Governance-Kriterien durch eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Einrichtung von Compliance-Systemen, die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Einführung von internen Kontrollsystemen. Auch die Durchführung von regelmäßigen Risikobewertungen und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen können dazu beitragen, eine gerechte Governance zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung muss transparente, effiziente und verantwortungsvolle Verwaltungsstrukturen haben, die Bürgerbeteiligung fördern und eine nachhaltige Finanzierung gewährleisten.
Unabhängig von welcher Branche gesprochen wird: Die ESG Kriterien können auf jedes Unternehmen quer durch alle Tätigkeitsbereiche angewandt werden.
Über die ESG Kriterien soll die Nachhaltigkeit eines Unternehmens und dessen Beitrag zur Gesellschaft abgebildet werden. Ein ähnliches Konzept ist Corporate Social Responsibility. Diese bezieht sich jedoch oft mehr auf das Image eines Unternehmens, während ESG ein ganzheitlicher Ansatz ist.
Die EU-Taxonomie-Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern und den Finanzmarkt in Richtung umweltverträglicher Investitionen zu lenken. Ihre Auswirkungen auf die Stadtentwicklung sind vielfältig. Insgesamt trägt die EU-Taxonomie-Verordnung dazu bei, die Stadtentwicklung nachhaltiger und zukunftsorientierter zu gestalten, erfordert jedoch auch eine Anpassung der Planungs- und Finanzierungsprozesse auf kommunaler Ebene.
Ziel der Europäischen Union ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Hierfür hat die EU die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung erlassen.
Seit 2020 unterliegen alle Finanzmarktteilnehmer sowie andere kapitalmarktorientierte Betriebe der EU-Taxonomie-Verordnung. Diese stellt einen Kriterienkatalog bereit, der klar und einheitlich definiert, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten und Investitionen als nachhaltig gelten.
ESG-STADTLABOR als Treiber für Technologie und Innovation für die klimaneutrale Stadt. Ermöglicht durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft.
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